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   VGH Bayern, 27.01.1993 - 20 A 92.40093, 20 AE 92.40159   

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https://dejure.org/1993,10323
VGH Bayern, 27.01.1993 - 20 A 92.40093, 20 AE 92.40159 (https://dejure.org/1993,10323)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.01.1993 - 20 A 92.40093, 20 AE 92.40159 (https://dejure.org/1993,10323)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Januar 1993 - 20 A 92.40093, 20 AE 92.40159 (https://dejure.org/1993,10323)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 880 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 1121
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1996 - 10 S 1/96

    Entbehrlichkeit eines Enteignungsverfahrens nach EnteigG BW § 24 Abs 1; zur

    Daher muß die Rechtsprechung die Schädlichkeitsschwelle unter Berücksichtigung aller Sachbereiche bestimmen, die für das Verständnis der zu beurteilenden Risiken maßgebend sind, und eine möglichst umfassende Risikobewertung vornehmen, die biologische und medizinische Wirkungen einbezieht (vgl. BayVGH, Urt. v. 27.01.1993, NVwZ 1993, 1121; HessVGH, Urt. v. 22.03.1993, NVwZ 1994, 391, 393).

    Zusammensetzung der Kommission und Unabhängigkeit ihrer Mitglieder gewährleisten somit eine umfassende fachliche Kompetenz (vgl. auch BayVGH, Urt. v. 27.01.1993, aaO; HessVGH, Urt. v. 22.03.1993, aaO) Dem halten die Kläger erfolglos entgegen, ein grundlegender Mangel dieser Zusammensetzung sei das Fehlen von Juristen.

    Das enteignungsbetroffene Grundstück wird nach den unwidersprochenen Prognosen der Beigeladenen durch die Hochspannungsfreileitungen im ungünstigsten Fall mit einem Magnetfeld von 3-4 (T (nach den Ermittlungsmethoden, wie sie im oben genannten Entwurf zu einer Rechtsverordnung vorgesehen sind) bzw. von 1, 8 (T (nach bisherigen Ermittlungsmethoden) belastet und bleibt damit auch unter Berücksichtigung anderer dort einwirkender Magnetfelder (vgl. zu deren in absoluten Werten nur geringen Bedeutung den Prüfbericht Nr. 3/94 der Universität S., Anl. 2 zu AS 193, Box Nr. 14 der Akten des Regierungspräsidiums) deutlich nicht nur unter dem von IRPA, BUWAL und Strahlenschutzkommission zur Vermeidung von Gesundheitsstörungen empfohlenen Grenzwert von 100 (T, sondern auch erheblich unter dem im angesprochenen Verordnungsentwurf vorgesehenen Vorsorgegrenzwert von 50 (T und selbst unter dem nach experimentellen Studien minimalen biologischen Erregungswert von 10 (T. Der Senat sieht unter diesen Umständen keinen Anlaß für die Annahme, der Betrieb der Freileitung sei geeignet, Gesundheitsgefahren für Anwohner herbeizuführen (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 02.08.1994, NVwZ 1994, 1000, 1002; jüngst bestätigt durch Beschluß vom 09.02.1996 - 11 VR 46.95 - BayVGH, Urt. v. 27.01.1993, aaO; HessVGH, Urt. v. 22.03.1993, aaO, bei Einhaltung der IRPA-Empfehlungen, jeweils entschieden für Bahnstromleitungen).

    Ziel einer Beweisaufnahme des Gerichts im hier fraglichen Zusammenhang kann nur der Stand der Forschung selbst im Zeitpunkt der Beweisaufnahme, nicht jedoch eine auf die Herbeiführung eines neuen Stands der Forschung gerichtete Vertiefung oder Erweiterung des Fachwissens sein (so schon BayVGH, Urt. v. 27.01.1993, aaO; HessVGH, Urt. v. 22.03.1993, aaO, S. 394).

  • BVerwG, 02.08.1994 - 7 VR 3.94

    Ausbau der Bahnstrecken als sog. Lückenschlussmaßnahmen im Wege der deutschen

    Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand sind die Rechte des Antragstellers dann als gewahrt zu betrachten, wenn die gegenüber den Grenzwerten der DIN VDE 0848 - Teil 4 - erheblich strengeren Grenzwertempfehlungen der Internationalen Strahlenschutzassoziation (IRPA), deren Anwendung die Strahlenschutzkommission empfiehlt (Empfehlung vom 18./19. April 1991, BAnz Nr. 144 S. 5206), eingehalten werden können (so zu Recht VGH München, Urteil vom 27. Januar 1993 - 20 A 92.40093 - NVwZ 1993, 1121).
  • BVerwG, 09.02.1996 - 11 VR 46.95

    Immissionsschutz: Anforderungen des Nachbarschutzes gegenüber elektromagnetischen

    Wie der 7. Senat des beschließenden Gerichts durch Beschluß vom 2. August 1994 - BVerwG 7 VR 3.94 - (Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 2) unter Hinweis auf das Urteil des Bayerischen - Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Januar 1993 - 20 A 92.40093 - (NVwZ 1993, 1121) entschieden hat, sind im Hinblick auf eine mögliche gesundheitsbeeinträchtigende Wirkung elektromagnetischer Felder einer 15-kV-Oberleitung die Rechte Dritter nach dem derzeitigen Erkenntnisstand gewahrt, wenn die Grenzwertempfehlungen der Internationalen Strahlenschutzassoziation (International Radiation Protection Association = IRPA) eingehalten werden.
  • VGH Hessen, 22.03.1993 - 2 A 3300/89

    Gesundheitliche Unbedenklichkeit einer 110-kV-Bahnstrom-Freileitung

    Insoweit folgt der Senat dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, der mit Urteil vom 27. Januar 1993 - Az. 20 A 92.40093 und 20 AE 92.40159 - (S. 13 - 19 des amtlichen Umdrucks) u. a. ausgeführt hat:.
  • VG Gera, 04.09.1995 - 4 E 518/95

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine erteilte Baugenehmigung zur Errichtung einer

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  • OVG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - 4 M 113/94

    Verwaltungsakt mit Drittwirkung; Drittwirkung; Sofortige Vollziehung;

    Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Rechte des Betroffenen dann als gewahrt zu betrachten, wenn die gegenüber den Grenzwerten der DIN VDE 0848 - Teil 4 - erheblich strengeren Grenzwertempfehlungen der Internationalen Strahlenschutzassoziation (IRPA), deren Anwendung die Strahlenschutzkommission empfiehlt, eingehalten werden können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.08.1994- 7 VR 3/94 -, NVwZ 1994, 1000, 1002 unter Bezugnahme auf die eingehende Begründung des VGH München, NVwZ 1993, 1121).
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